Bevor du dich anmeldest und den Vertrag unterschreibst, haben wir schon Details mit dem Partnerkomitee abgeklärt. Entsprechend würden wir keinen Vertrag für ein Land ausstellen, das seine Grenzen zu hat.
Wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist und du die Reise wegen Gründen höherer Gewalt (keine Flüge ins Gastland, Projekt nicht mehr verfügbar, obligatorische Quarantäne vor Ort oder bei Rückkehr in die Schweiz) nicht antreten kannst, erstatten wir dir 90% der Teilnahmegebühr zurück. Wir behalten die restlichen 10% für den bereits geleisteten administrativen Aufwand. Wenn du innerhalb von 12 Monaten deinen Einsatz nachholst, ziehen wir die 10% von der neu zu zahlenden Teilnahmegebühr wieder ab.
Falls dein Wunschprojekt nach Vertragsunterschrift nicht mehr möglich ist, bemüht sich unser Partnerkomitee, dich im Projekt deiner zweiten oder dritten Wahl zu platzieren. Selbstverständlich machen wir jeden Schritt in Absprache mit dir.
Wenn du bereits vor Ort bist und deinen Einsatz wegen Corona abbrechen musst, weil dein Projekt geschlossen wird, wird deine Programmgebühr im Prinzip nicht rückerstattet. Unser Partnerkomitee würde dann natürlich versuchen, ein anderes Projekt für dich zu finden.